Zahnärztlicher Notfall

Zahnärztlicher Notfall

Bitte beachten Sie

Diese Dienstleistung richtet sich vorrangig an unsere treue Kundschaft.

Neukunden mit zahnärztlichen Notfällen betreuen wir selbstverständlich montags bis freitags während der regulären Öffnungszeiten. Diese Behandlungen müssen jedoch am selben Tag in bar bezahlt werden.

Bei einer Notfallbehandlung während der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen fallen Zuschläge an.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens.

Wann handelt es sich um einen Notfall?

Zahnärztliche Notfälle sind im Wesentlichen:

  • Plötzliche starke Schmerzen, eventuell mit Schwellungen und/oder Fieber. Diese Schmerzen treten z.B. auf:
    · Bei Eiteransammlungen (Abszess)
    · bei Entzündungen von Zahnnerven (Pulpitis) oder
    · bei Entzündungen am Zahnfleisch (Parodontitis)
    · Weisheitszahn-Schmerzen (Dentitio difficilis)
  • Trotz aller Empfehlungen nicht stillbare Blutungen zum Beispiel nach operativen Eingriffen oder Zahnentfernungen
  • Unfallgeschehen, welche die Zähne nicht verschont haben
  • Unfälle/Stürze von Kindern, welche die Milchzähne betreffen
Notfall-Nummern

Während der Praxisöffnungszeit Telefon 081 252 07 00

Ausserhalb der Praxisöffnungszeit Telefon 077 489 18 86

Gerne beraten wir Sie, was als Nächstes zu tun ist. Falls nötig bieten wir Ihnen möglichst schnell einen Behandlungstermin an.

Sollten wir unter den oben angegebenen Nummern nicht erreichbar sein, erhalten Sie unter der Telefonnummer 144 Auskunft über den diensthabenden Notfall-Zahnarzt.

Was geschieht nach einem Zahnunfall?

Gerne beraten wir Sie, was als Nächstes zu tun ist. Falls nötig bieten wir Ihnen möglichst schnell einen Behandlungstermin an.

Zahnunfall

Bei Unfällen ist es nützlich, wenn Sie Angaben zu Ihrem Kranken- oder Unfall-Versicherer bereit halten bzw. zu einem allfälligen Termin mitbringen. Dann können wir auch formal die nötigen Schritte veranlassen.

Zahnunfall bei Kindern

Manchmal können Milchzähne beim Toben, nach Stürzen mit dem Velo oder anderen Missgeschicken Schaden nehmen. Dann ist es zur Vermeidung von Folgeschäden sinnvoll, wenn Sie Ihr Kind in unserer Sprechstunde vorstellen. Neben der Untersuchung nehmen wir automatisch eine entsprechende Meldung an den Unfall- bzw. Krankenversicherer vor (bitte Angaben mitbringen).

Allfällige Behandlungen werden allerdings in Abhängigkeit vom Alter und der Belastbarkeit des kleinen Patienten sowie des Befundes selbst und nur so sparsam wir irgend möglich vorgenommen. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, zusätzlich den Kinderarzt einzubinden (Tetanus-Prophylaxe und ähnliches).

Notfall während unserer Abwesenheit

Auch wenn wir das unseren Kunden gerne bieten würden: Es ist uns nicht möglich an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar und verfügbar zu sein.

Bei einem Notfall sind Sie dennoch nicht allein. Der Sanitätsnotruf SNR ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 144 erreichbar und nennt Ihnen gerne den dienstbereiten Notfall-Zahnarzt. Bitten Sie diesen uns einen Bericht über die eingeleiteten und durchgeführten Massnahmen zu schicken.

Zudem bitten wir Sie, uns für Ihre Weiterbehandlung zu kontaktieren.

Schon probiert? Erste Linderung bei Schmerzen

Bitte versuchen Sie Schmerz zuerst durch Kälte oder Wärme an der betroffenen Stelle zu lindern. Sie werden selbst sehr schnell merken, was Ihnen Linderung verschafft.

Sollte dies nicht ausreichen, nehmen Sie ein Ihnen gut bekanntes und verträgliches Schmerzmittel (nach Packungsbeilage) ein.
Sollte Ihnen Ihr Hausarzt noch nie eines verschrieben haben, so kann meist der Wirkstoff Paracetamol helfen. Dieser ist z.B. in Präparaten wie Dafalgan oder Panadol enthalten und kann übrigens in einer (Notfall-)Apotheke bezogen werden. Fragen Sie auch nach preisgünstigen Generika.

Vermeiden sollten Sie nach Möglichkeit eine ärztlich nicht verordnete Einnahme von Schmerzmitteln, die Acetylsalicylsäure beinhalten (z.B. Aspirin). Sie stören die Blutgerinnung empfindlich und können eine Behandlung am folgenden Tag unter Umständen erschweren.

Sicherlich lästig, aber kein Notfall

Abgebrochene Zähne oder «verlorene» Füllungen, welche keinen Schmerz verursachen, sind sicher sehr unangenehm. In der Regel genügt es aber, wenn Sie sich am nächsten Werktag bei uns melden. Wir werden Ihnen dann einen möglich kurzfristigen Behandlungstermin anbieten und für Abhilfe sorgen.

Sicher sind auch gebrochene Prothesen oder andere Defekte an den «Dritten» unschön. Um einen solchen Missstand zu beheben, braucht es allerdings immer einen Zahntechniker im Hintergrund. Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn wir Prothesen-Reparaturen ausserhalb der regulären Öffnungszeiten nicht annehmen bzw. vornehmen können.

An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich für Ihr Interesse und hoffen, dass wir Ihnen wertvolle Informationen bieten konnten.
Und natürlich wünschen wir Ihnen, dass Sie gesund bleiben und dieses Angebot gar nicht brauchen!